zurück
HOFRICHTER Motorräder
8 Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen Hofrichter-Motorräder, Delsterner Ufer 5, D-58091 Hagen (im folgenden: …) und dem Kunden (im folgenden: Kunde) wie auch deren Rechtsnachfolgern.
(2) Die/Der Hofrichter-Motorräder erbringt ihre/seine Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf alle angebotenen Leistungen der Hofrichter-Motorräder. Der Kunde erkennt mit der Inanspruchnahme der Leistung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als für ihn verbindlich an.

§ 2 Vertrag / Vertragsleistungen
(1) Die Produktpräsentation der Hofrichter-Motorräder (Name des Shopbetreibers), insbesondere in Prospekten, Anzeigen und im Internet, stellt noch kein bindendes Angebot der Hofrichter-Motorräder dar.
(2) Ein Vertrag kommt erst mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung der Hofrichter-Motorräder bei dem Kunden oder mit Beginn der Vertragsausführung durch Hofrichter-Motorräder zustande.

§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Der Kaufpreis wird mit Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig.
(2) Alle Preise sind als Endkundenpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen.
(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist dieser verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz an die Hofrichter-Motorräder zu leisten, wenn er Verbraucher (§ 13 BGB) ist. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), gilt § 3 Abs. 3
S.1 mit der Maßgabe, dass der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz beträgt.
(4) Unabhängig von § 3 Abs. 3 bleibt es der Hofrichter-Motorräder unbenommen, einen höheren Verzugsschaden wie auch sonstigen Schaden nachzuweisen. Das Recht der Hofrichter-Motorräder (Namedes Shopbetreibers) zur Geltendmachung von Schadensersatz und das Recht der außerordentlichen Kündigung des Vertrages bleiben hiervon unberührt.

§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, von der Hofrichter-Motorräder (Name des Shopbetreibers) erworbene, sicherheitsrelevante Teile wie z.B. Bremsen etc. ausschließlich in einer geprüften und zertifizierten Fachwerkstatt (de-)montieren zu lassen. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, gilt § 6 Abs.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich der Saldo- und Nebenforderungen, die der Hofrichter-Motorräder (Name des Shopbetreibers) aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, behält sich die Hofrichter-Motorräder das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

§ 6 Haftungsausschluss / Haftungsbeschränkungen
(1) Hat der Kunde seiner Verpflichtung aus § 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuwider ein sicherheitsrelevantes Teil nicht von einer geprüften und zertifizierten Fachwerkstatt (de-) montieren lassen, und entsteht dem Kunden durch dieses sicherheitsrelevante Teil oder im Zusammenhang mit diesem ein Schaden, ist die Haftung der Hofrichter-Motorräder ausgeschlossen.
Ein etwaiges Mitverschulden der Hofrichter-Motorräder bleibt hiervon unberührt.(2) Die Hofrichter-Motorräder haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.
(3) Die Haftung ist gegenüber Verbrauchern außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigemVerhalten oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn.
(4) Die Haftung ist gegenüber Unternehmern außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Hofrichter-Motorräder auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
(5) Die Haftungsbegrenzung der Absätze 1 bis 3 gilt sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Hofrichter-Motorräder.
(6) Ansprüche für eine Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.Hinweis:

§ 7 Datenschutz
Hinsichtlich des Datenschutzes gelten die Datenschutz-Informationen der Hofrichter-Motorräder.

§ 8 Anwendbares Recht / Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN- Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag Regelungslücken enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen hiervon unberührt. Stand der AGB: Dezember 2007

Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zzgl. Versandkosten und ggf. Gebühren. -> Versand / Zahlung



schließen
Seitenanfang